Free-Partys

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Warum unterliegen Free-Partys häufig strafrechtlicher Verfolgung?

Free-Partys sind oft verboten, weil sie typischerweise mehrere Risiken und Konflikte auslösen, die für Polizei, Kommunen und die Allgemeinheit relevant sind (sagt GPT-5.4 nano):

Sicherheits- und Gesundheitsrisiken:
Unbekannte Orte (Wälder, Felder, leerstehende Gebäude), improvisierte Technik, Beleuchtung/Brandlasten, keine Rettungswege oder medizinische Versorgung.

Das sind alles ganz normale Lebensrisiken und können nur gefährlich werden, wenn man sich im Wattebausch-Schutz eines überregulierten Kindergartens wähnt. Im Gewährleistungsbereich sind derartige Auflagen sinnvoll und geboten, in der FREIEN ZEIT zählt Selbstverantwortung.

Lärmschutz & Ruhe:
Veranstaltungen ohne Auflagen können die Nachtruhe massiv stören;
Lärm ist in vielen Bereichen rechtlich klar geregelt.

Besonders die zunehmenden Aktivitäten der Luftwaffe sorgt für massive Störung der Nachtruhe.

Es liegt zu aller erst immer bei den Menschen sich zu einigen. Die Unsitte, statt selber zu versuchen, eine Störung zu beheben, lieber gleich Ordnungskräfte auf den Plan zu rufen, ist wie der Hilferuf eines Kleinkindes aus dem Sandkasten heraus an seine Mutter. Die kommt ja dann auch, doch irgendwann muss dem Kind zumindest die Möglichkeit geboten werden, seine Probleme selber zu lösen. Diesen Entwicklungsschritt haben viele Erwachsene vorenthalten bekommen, doch ist niemand für die selbstgewählten Defizite eines anderen verantwortlich.

Haftung & Verantwortung:
Wer ist verantwortlich, wenn jemand verletzt wird?
Bei nicht angemeldeten Events fehlt oft eine klare Betreiberperson.

Es fehlt ein „Kopf der Bande“?, aber genau so soll es sein. Subsdidarität. Was stört sind die entgangenen Gewinne durch Phantasiepreise und Mehrwertssteuer. Als ob Haftung und vor allem Verantwortung in Abwesenheit geraten, wenn sich Menschen willkürlich aus Lust und Laune treffen, wie es im Grundgesetz auch verbürgt wird. Eine Nacht feiern, als Erwachsener, das sind zwischen 60 und 150 € pro Person, mal 20000 Menschen, die bei solchen Events schon mal zusammen kommen, 20000 Menschen x 60 € x 19% MwSt ist, was durch die Lappen geht und gleichzeitig auch noch eine starke Werbung kostenpflichtige Angebote auszuschlagen und lieber im Freundeskreis mit viel Spass und Liebe es selber zu machen.

Brandschutz & Auflagen (Technik):
Stromaggregate, Verkabelung, Pyrotechnik/Generatoren etc. erfordern je nach Lage Genehmigungen/Standards.

Klar, denn Brandschutz kann nur von anonymen 007-Agenten gewährleistet werden? Wer leistet denn Brandschutz? Hier wird so getan, als ob ein Brandmeister, außerhalb seiner weisungsgebundenen beruflichen Tätigkeit, völlig kopflos im outback herumwatschelt und zwanghaft verantwortungslose Sachen macht. Den Besuchern ist klar, dass dies eine Party im privaten Ambiente ist und auf eigene Verantwortung geht. „Ja, aber wenn was passiert, muss wieder die Solidargemeinschaft zahlen.“ Ja, deshalb haben wir eine, die auch die ganzen Beinbrüche jedes Jahr vom Skifahren bezahlt, alle Motorsportunfälle, alle Sportunfälle usw. Wo liegt der Unterschied, da wir ja auch schon riesige Katastrophen bei angemeldeten, mit Auflagen noch und nöcher versehenen Veranstaltungen wie beispielsweise der Christopher Streetday erlebt haben? Es kann kein Geld abgezockt werden, das ist der Unterschied, Menschen haben Freude – ohne dafür zu bezahlen.

Verkehr & öffentliche Ordnung:
Zustrom von Menschen, Parken, Wegweisung, mögliche Blockaden oder Gefahren für den Straßenverkehr.

Ein Problem, dass weder bei Antifa Brutalitätstreffen, noch bei großen Sportveranstaltungen den Verursachern angelastet wird. Aber wenn sich tausende in der Pampa treffen und die Feldmäuse, Hasen und Füchse für eine Nacht stören, dann könnte, lasst mich mal gerade sehen, ja, ein Verkehrstsunamie entstehen, so wie der Flügelschlag eines Schmetterlings an der amerikanischen Ostküste einen Tsunamie vor der japanischen Küste auslösen kann. Deshalb gehört es verboten und allen Schmetterlingen an der amerikanischen Ostküste mindestens ein Flügel amputiert.

Umgang mit Gebäuden/Grundstücken:
Das kann Hausfriedensbruch oder Nutzung ohne Erlaubnis sein, wenn das Gelände nicht freigegeben ist.

Richtig und wenn das einfach in einem Bankfach gemacht wird, kommt noch Banküberfall dazu. Innerhalb eines Zoos muss man prüfen, ob nicht Grenzen zur Tierquälerei überschritten sein könnten. Was ist eigentlich mit all den Bundesgebäuden, die von „Regenbogensippen“ unrechtmäßig besetzt sind, die feiern tagein, tagaus ihr bedingungsloses Bürgergeld.

Waffen/Betäubungsmittel/weitere Straftaten:
Auch wenn das nicht „automatisch“ gilt, können sich bei großen, ungeregelten Zusammenkünften auch illegale Handlungen häufen—dann greift der Staat besonders konsequent durch.

Warum die 5 Partys im Jahr aufspüren, observieren und dann zuschlagen, ohne Gewissheit, ob da, außer Alkohol, überhaupt was zu finden ist. Warum nicht einfach jeden Tag eine Razzia in Rotlichtvierteln, Hamburger und Rotterdamer Hafen – da müsste man viele Berichte schreiben, viele in U-Haft nehmen, tonnenweise Kokain und anderes lagern, was der Gefahr eines Überfalls aus der Mafia-Ecke ausgesetzt wäre. Nein, da sind diese Free-Partys wirklich lohnender, überall nette Menschen, keiner schießt, keiner wehrt sich.

Prävention von Straftaten/Extremismus:
In manchen Gegenden gibt es politische Gründe oder Sicherheitslagen, bei denen Behörden streng durchgreifen, um Eskalationen zu verhindern.

Ja diese schlimmen Eskalationen – aber die sind doch immer nur bei öffentlichen, angemeldeten Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte und so. Das ist schon unfair. denn die geheimen Free-Partys verheimlichen ihren Ort, so dass Messerstecher, Pumpgun-Knaller und wilde Autofahrer nicht zum Zuge kommen können. Das geht ja mal gar nicht. Vielleicht wäre so mancher Abgestochene in einer öffentlichen Veranstaltung noch am Leben, wenn diese FreePartys angemeldet wären und ihre Quotenterroristen solidargemeinschaftlich mit bedienen würden.

Warum Free-Partys strafrechtlich verfolgt werden
Jetzt mal im Ernst

Free-Partys haben etwas Verführerisches: ein Abend, der nicht mit Verboten anfängt, sondern mit Musik an einem geheimen Ort, der nur Eingeweihten bekannt ist – sehr spannend.
Genau deshalb landen sie häufig im Fokus von Behörden, denn was soll diese denn machen, wenn sie davon erfährt? Ignorieren? – und wenn etwas passiert? Die Behörde hat davon gewusst aber nicht eingegriffen, wäre die Schlagzeile und gleichzeitig würde ein Strafverfahren, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eine Rücktrittsaufforderung gegen jene im öffentlichen Dienst stehenden eröffnet und gefordert. Der Grund ist also seltener „weil es der Behörde Spaß macht andere zu gängeln“, sondern weil das Ereignis an mehreren Stellen zugleich mit öffentlichen Regeln kollidieren kann.

Es gibt keine abgezählten Einladungen, niemand weiß, wieviele kommen werden. Der Aufruf über soziale Netzwerke kann tausende anlocken – sollen die alle in die Büsche pinkeln?

Es ist ein überschaubarer Job für ein paar dutzend Gäste am Ende den Müll einzusammeln, bei tausenden sieht das schon anders aus.

Was ist mit dem zu erwartenden Flurschaden?, die natürlich gewachsene Wiese wird niedergetrampelt, auch dort, wo gar keine Party war. Der Boden wird verdichtet und damit die Vegetation und ihr Wachstum zukünftig sehr eingeschränkt.

Alleine diese paar Fragen, die gar kein Horrorszenario herauf beschwören wollen, sehr wohl aber Eigentumsrechte und -pflichten, egal ob in privater, oder öffentlicher Hand, benennen, machen deutlich, wie sehr eine Behörde unter Druck gestellt wird, wenn sie davon erfährt, dass in ihrem Wirkbereich eines dieser Free-Party Events gerade statt findet.

Was machen eigentlich veratwortungsvolle FreeParty-Veranstalter, wenn statt tausend, zehntausend Gäste kommen? Geht dann die „kreative Improvisation“ los? Wie soll das der ausgeuferten Situation gerecht werden können? Man wollte ja eigentlich mit allen anderen feiern und nun – unlösbare Logistikprobleme – ach was, wir lassen uns den Spass doch nicht verderben und verschieben/verdrängen das Problem Bisher hat noch alles gut gegangen.

Der Gedanke ist also nicht: „Lasst uns alles verbieten.“

Der Gedanke ist: Wo beginnt VerantwortungsPFLICHT?

Free-Partys sind nicht per se illegal oder automatisch kriminell.
Aber sie sind in der Praxis schlecht einzugrenzen, kleine Probleme können sich unmittelbar aufskalieren zu unlösbaren Katastrophen.

Der Staat soll nicht in die Musik, den Spass und die Freiheit reinreden. Er soll aber dort handeln, wo Freiheit zu einem Risiko für andere wird oder wo Rechte Dritter—und seien es nur Eigentums- und Sicherheitsrechte—berührt werden.

Schönes Wunschdenken. Wasch` mich, aber mach` mich nicht nass. Wenn der Staat einmal da ist, muss er handeln, auch auf Verdacht.

Ausgewogenheit heißt: beides sehen

Freiheit leben bedeutet auch, dass man nicht in jeder brenzligen Situation gleich eine Behörde „beauftragt“. Vieles kann man selbstbewusst im Gespräch regeln und einen Ausgleich finden. Andererseits ist Freiheit nicht die Erlaubnis, Verantwortung zu „überspringen“, solange es sich nur gut anfühlt.


Free-Partys sind ein Moment von Selbstorganisations-Gefühl. Strafrechtliche Verfolgung entsteht meistens nicht, weil das Event an sich „böse“ ist, sondern weil die Schwelle zu konkreter
Gefährdung oder zu eindeutigen Rechtsverletzungen unbemerkt überschritten werden kann—und dann ist der Staat und seine Behörden eben nicht der Dramaturg, sondern der Auftragserfüller.





 

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